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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1993 - 10a D 171/91 .NE   

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https://dejure.org/1993,10710
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1993 - 10a D 171/91 .NE (https://dejure.org/1993,10710)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.1993 - 10a D 171/91 .NE (https://dejure.org/1993,10710)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 10a D 171/91 .NE (https://dejure.org/1993,10710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbestimmtheit eines Bebauungsplans; Räumlicher Geltungsbereich eines Bebauungsplans; Planurkunde; Auslegung; Wortlaut; Satzungsbeschluß; Baugrenzen; Geschossigkeitsfestsetzung; WA-GEbiet; MK-Gebiet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1990 - 11a NE 59/86

    Bauleitplanung: Fehlen des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1993 - 10a D 171/91
    (Klarstellende Ergänzung zu OVG NW, Urteil vom 17. Juli 1990 - 11a NE 59/86 - BRS 50 Nr. 28.).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Normenkontrollgericht sei von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Februar 1993 - 10 a D 171/91 NE - abgewichen, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO a.F. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist ein Bebauungsplan, dessen räumlicher Geltungsbereich nicht eindeutig abgegrenzt ist, insgesamt nichtig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - 10a D 197/98

    Abgrenzung von Grundstücksflächen mit unterschiedlicher Geschoßzahl durch eine

    Die Gemeinde darf vielmehr auch eine Baugrenze (oder Baulinie) als Mittel der Festsetzung verwenden, wenn sie Flächen voneinander abgrenzen will, für welche die Zahl der Vollgeschosse unterschiedlich festgesetzt werden soll, so nunmehr OVG NRW, Urteil vom 18. Februar 1993 - 10a D 171/91.NE - BRS 55 Nr. 13; ebenso: Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 16 BauNVO Rdnr. 41; Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 56; Boeddinghaus/Dieckmann, BauNVO, 3. Aufl., § 16 Rdnr. 43 ff; Knaup/Stange, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 8. Aufl., § 16 Rdnr. 77; wohl auch: König in König/ Roeser/Stock, BauNVO, § 16 Rdnr. 37; ausführlich: Boeddinghaus, Zur Eindeutigkeit zeichnerischer Festsetzungen im Bebauungsplan, hier: "die Perlenschnur", ZfBR 1993, 161 ff.
  • OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91

    Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen;

    Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges Nr. 34 Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 DSchG, das zu den bejahten denkmalschutzrechtlichen Bedeutungskategorien hinzukommen muss (vgl. Senat OVGE 21, 35, 38 = BRS 55 Nr. 13 m. w. N.) und dessen Korrektivfunktion im Bereich Denkmalbedder geschichtlichen und der städtebaulichen Bedeutungskategorien ein besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat eutung. OVGE 18, 203, 207).
  • BVerwG, 18.06.1993 - 4 B 94.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Sie baut einen wesentlichen Teil ihrer Begründung zunächst auf der von ihr selbst aufgestellten Behauptung auf, die Ausführungen des Normenkontrollgerichts in seinem Urteil im Verfahren 10 a D 171/91.NE seien Gegenstand des mit der Beschwerde angegriffenen Urteils des Berufungsgerichts.

    Das Berufungsgericht führt auf S. 9 (unten) seines Urteils aus, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richte sich nach § 34 BauGB: "Wie der Senat durch das heute im Normenkontrollverfahren 10 a D 171/91.NE ergangene Urteil entschieden" habe, sei "der Bebauungsplan 4.09/12 der Stadt Bottrop nichtig".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1997 - 10a D 181/96

    Rat; Ausschuß; Prüfung der Bedenken; Satzungsbeschluß; Mitteilung der Einwenden;

    Der Schaffung einer "Pufferzone" etwa in Gestalt eines zwischen beiden Gebieten liegenden Mischgebiets bedarf es nicht, vgl. hierzu OVG NW, Urteil vom 18. Februar 1993 - 10a D 171/91.NE - NWVBL 1993, 389.
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